Kosten
Unten stehend finden Sie kurz zusammengefasst Informationen zur Kostenübernahme.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Als approbierte Psychotherapeutin mit Eintrag ins Arztregister kann ich direkt die Kosten mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder der Beihilfestelle abrechnen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung nach den übernommenen Leistungen und fordern die ggf. notwendigen Antragsunterlagen an.
Selbstzahler*innen
Die psychotherapeutische Behandlung können Sie auch selber zahlen. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP), je nach Aufwand 100,55€ bis 153,00€.
Die Kosten für eine Beratung/ Coaching müssen Sie immer selber tragen: 140,00€ plus Mehrwertsteuer.
Bundespolizei & Bundeswehr
Bundespolizist*innen können sich bei Bedarf direkt an psychotherapeutische Privatpraxen wenden, da die Bundespsychotherapeutenkammer dies mit dem Bundesministerium des Inneren vereinbart hat. Die Therapie kann bei der Heilfürsorge beantragt und abgerechnet werden.
Soldat*innen können sich von der Truppenärztin/ dem Truppenarzt die nötigen Unterlagen (Überweisungsschein und Kostenübernahmeerklärung) ausstellen lassen.
Kostenerstattungsverfahren
In Ausnahmefällen sind gesetzliche Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, Kosten einer Psychotherapie auch bei nicht kassenzugelassenen Psychotherapeuten zu erstatten. Ich begleite Sie in diesem Antragsprozess und berate Sie gerne vorab bei Fragen.